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BGH, 03.02.1988 - IVb ARZ 41/87 |
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- BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 4/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts für mehrere Abänderungsklagen gegen …
Auszug aus BGH, 03.02.1988 - IVb ARZ 41/87
Nach den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 16. April 1986 (IVb ARZ 4/86 - FamRZ 1986, 660) ist eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr. 3 ZPO zulässig, wenn der Antragsteller eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) gegen mehrere Unterhaltsberechtigte zu erheben beabsichtigt, die ihren allgemeinen Gerichtsstand bei verschiedenen Gerichten haben. - BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 557/80
Zuständiges Gericht in Fällen mit Auslandsberührung - Anfechtung der Ehelichkeit …
Auszug aus BGH, 03.02.1988 - IVb ARZ 41/87
Auch sie kann daher in eine Gerichtsstandsbestimmung einbezogen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 17. September 1980 - IVb ARZ 557/80 - NJW 1980, 2646 [BGH 17.09.1980 - IV b ARZ 557/80]).